
Steuervorteile
Wussten Sie schon das:
- Sie die Mehrwertsteuer Ihrer Photovoltaik-Anlage zurückerstattet bekommen,
- alle weiteren Kosten, die im Zuge des Anlagenbetriebes entstehen, voll abzugsfähig sind,
- Sie als Betreiber und Eigentümer einer Photovoltaik-Anlagen selbständiger Energie-Unternehmer sind,
- eine Gewerbeanmeldung - und die damit einhergehende Gewerbesteuer - ist in der Regel nicht erforderlich sind,
- der Betrieb der Photovoltaikanlage nur wenig bürokratischen Aufwand mit sich bringt,
- Sie umfassende steuerliche Vorteile genießen können, wie z.B.
- die Umsatzsteuer-Rückerstattung
- umfangreiche Abschreibungsmöglichkeiten (Anschaffungskosten, Betriebskosten, Zinsen etc.).
Sollten Sie weitere Fragen bzgl. der steuerlichen Behandlung einer Photovoltaikanlage haben, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. - Direktkontakt
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