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Diehl HLS - Die Energieausweispflicht

Energie-Ausweispflicht


Neubauten:
Neubauten benötigen einen Energieausweis. Wird ein Gebäude neu errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Bedarfsausweis für das fertig gestellte Gebäude vorgelegt wird.

Vermietung und Verkauf:
Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet, bei Nachfrage dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus benötigen Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, keinen Energieausweis.

Nichtwohngebäude:
Gebäue mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, benötigen einen Energieausweis. In solchen Gebäuden muss der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Baudenkmäler:
Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.


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